Satzung des SV Eintracht Gransee e.V.


§ 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen SV Eintracht Gransee e.V.
  2. Sitz des Vereins ist 16775 Gransee.
  3. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und besitzt Rechtsfähigkeit.
  4. Als Gründungsjahr gilt das Jahr 1920.
  5. Die Vereinsfarben sind Rot und Weiß.
  6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  7. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Brandenburg sowie im Kreissportbund Oberhavel.
    Verein und Mitglieder erkennen die Satzungen der jeweiligen Fachverbände verbindlich an.

§ 2 – Zweck, Aufgaben und Grundsätze

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports sowie die Ausübung des Breiten- und Leistungssports.
    Die Förderung von Kindern und Jugendlichen hat dabei besondere Bedeutung.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  4. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • sportliche Veranstaltungen
    • Wettkämpfe und Turniere
    • Kurse und Trainingsangebote
    • Abteilungen wie Fußball, Laufsport, Gymnastik, Dart, Power Jumping, Boxen und weitere Breitensportangebote
  5. Alle Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
    Eine Ehrenamtspauschale kann gezahlt werden.
  6. Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
    Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
  7. Der Verein ist politisch und religiös neutral.
    Er steht für Offenheit, Toleranz und Integration und bietet Menschen aller Herkunft eine sportliche Heimat.
  8. Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes und schützt die körperliche und seelische Unversehrtheit der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

§ 3 – Abteilungen

  1. Für die betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden durch Vorstandsbeschluss gegründet.
  2. Jede Abteilung wird durch einen Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter geführt.
  3. Die Abteilungsleitung ist gegenüber Übungsleitern und Trainern weisungsberechtigt.
  4. Die Abteilungsleitungen werden in den Abteilungsversammlungen gewählt.
  5. Die Abteilungen handeln eigenständig im sportlichen Bereich im Rahmen der Satzung.
  6. Kommt keine Abteilungsleitung zustande, kann der Vorstand kommissarische Leiter einsetzen oder die Abteilung auflösen.
  7. Abteilungen dürfen kein eigenes Vermögen bilden.

§ 4 – Mitglieder

Der Verein unterscheidet folgende Mitgliederarten:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Kinder- und Jugendliche (unter 18 Jahre)

§ 5 – Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  3. Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
  4. Die Mitgliedschaft beginnt mit schriftlicher Bestätigung.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch:
    • Austritt
    • Ausschluss
    • Tod
  6. Der Austritt erfolgt schriftlich mit 6-wöchiger Frist zum Quartalsende.
  7. Bei Beitragsrückständen kann der Ausschluss erfolgen.
  8. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten, offene Beiträge bleiben bestehen.

§ 6 – Rechte der Mitglieder

  1. Teilnahme am Sportbetrieb, an Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen.
  2. Wahl- und Stimmrecht gemäß § 16.

§ 7 – Pflichten der Mitglieder

  1. Zahlung von:
    • Aufnahmegebühr
    • Grundbeitrag
    • Abteilungsbeitrag
  2. Beitragshöhen werden durch Mitgliederversammlung bzw. Abteilungen festgelegt.
  3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  4. Umlagen können durch Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben werden.

§ 8 – Beitragszahlung

  • Beiträge sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig.
  • Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
  • Änderungen der Bankverbindung sind mitzuteilen.


    Die Mitgliedsbeiträge gestalten sich wie folgt:

  • Kinder Jugendliche 10,-€
  • Kinderpauschale: 1. Kind 10 Euro 2. Kind 5 Euro 3. Kind 0 Euro
  • Lehrlinge Studenten, Wehrpflichtige, Arbeitslose 10,-€
  • Rentner 5,-€
  • Erwachsene, im Wettkampf stehend 15,-€
  • Erwachsene, nicht im Wettkampf stehend 8,-€
  • Passives / Förderndes Mitglied 8,-€ 

Bankkontoinhaber: SV Eintracht Gransee
IBAN: DE34 1605 0000 3751 0040 08 
Verwendungszweck: Spielername und Beitragszeitraum 


§ 9 – Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand gemäß § 26 BGB

§ 10 – Mitgliederversammlung

  1. Höchstes beschlussfassendes Organ des Vereins.
  2. Zuständig für:
    • Entlastung des Vorstandes
    • Wahlen
    • Satzungsänderungen
    • Beitragsordnung
    • Auflösung des Vereins

§ 11 – Durchführung der Mitgliederversammlung

  1. Findet einmal jährlich statt.
  2. Einladung mindestens 4 Wochen vorher.
  3. Anträge müssen fristgerecht eingereicht werden.
  4. Beschlussfähig unabhängig von der Teilnehmerzahl.

§ 12 – Außerordentliche Mitgliederversammlung

Wird einberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder mindestens 20 % der Mitglieder dies verlangen.


§ 13 – Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    • Vorsitzende/r
    • Stellvertretende/r Vorsitzende/r
    • Kassenwart/in
  2. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre.
  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

§ 14 – Aufgaben des Vorstandes

  • Leitung des Vereins
  • Verwaltung der Finanzen
  • Umsetzung der Vereinsziele
  • Entscheidung über Ehrenamtspauschalen

§ 15 – Kassen- und Rechnungsprüfer

  1. Zwei Prüfer werden für 3 Jahre gewählt.
  2. Sie prüfen die Kassenführung des Vereins und der Abteilungen.
  3. Bericht an Vorstand und Mitgliederversammlung.

§ 16 – Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  2. Stimmrecht ist persönlich auszuüben.
  3. Wählbarkeit:
    • Vorstand: ab 18 Jahre
    • Abteilungen: ab 16 Jahre

§ 17 – Protokolle

  1. Alle Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren.
  2. Mitglieder haben Einsichtsrecht.
  3. Einwände sind innerhalb von 4 Wochen möglich.

§ 18 – Vereinsordnungen

  1. Der Verein gibt Vereinsordnungen heraus (z. B. Beitragsordnung).
  2. Diese sind nicht Bestandteil der Satzung.

§ 19 – Datenschutz

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.
  2. Daten werden nur für Vereinszwecke verwendet.
  3. Meldung an Verbände erfolgt im erforderlichen Umfang.

§ 20 – Haftung

  1. Haftung des Vereins und seiner Organe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Ehrenamtliche werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften freigestellt.

§ 21 – Auflösung des Vereins

  1. Nur durch außerordentliche Mitgliederversammlung.
  2. Erforderlich ist eine 2/3-Mehrheit.
  3. Vereinsvermögen fällt an den Kreissportbund Oberhavel e.V.

§ 22 – Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Landkreis Oberhavel.


§ 23 – Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 26.11.2021 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.