§ 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen SV Eintracht Gransee e.V.
- Sitz des Vereins ist 16775 Gransee.
- Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und besitzt Rechtsfähigkeit.
- Als Gründungsjahr gilt das Jahr 1920.
- Die Vereinsfarben sind Rot und Weiß.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Brandenburg sowie im Kreissportbund Oberhavel.
Verein und Mitglieder erkennen die Satzungen der jeweiligen Fachverbände verbindlich an.
§ 2 – Zweck, Aufgaben und Grundsätze
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports sowie die Ausübung des Breiten- und Leistungssports.
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen hat dabei besondere Bedeutung. - Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- sportliche Veranstaltungen
- Wettkämpfe und Turniere
- Kurse und Trainingsangebote
- Abteilungen wie Fußball, Laufsport, Gymnastik, Dart, Power Jumping, Boxen und weitere Breitensportangebote
- sportliche Veranstaltungen
- Alle Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Eine Ehrenamtspauschale kann gezahlt werden. - Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. - Der Verein ist politisch und religiös neutral.
Er steht für Offenheit, Toleranz und Integration und bietet Menschen aller Herkunft eine sportliche Heimat. - Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes und schützt die körperliche und seelische Unversehrtheit der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
§ 3 – Abteilungen
- Für die betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden durch Vorstandsbeschluss gegründet.
- Jede Abteilung wird durch einen Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter geführt.
- Die Abteilungsleitung ist gegenüber Übungsleitern und Trainern weisungsberechtigt.
- Die Abteilungsleitungen werden in den Abteilungsversammlungen gewählt.
- Die Abteilungen handeln eigenständig im sportlichen Bereich im Rahmen der Satzung.
- Kommt keine Abteilungsleitung zustande, kann der Vorstand kommissarische Leiter einsetzen oder die Abteilung auflösen.
- Abteilungen dürfen kein eigenes Vermögen bilden.
§ 4 – Mitglieder
Der Verein unterscheidet folgende Mitgliederarten:
- Ordentliche Mitglieder
- Fördernde Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- Kinder- und Jugendliche (unter 18 Jahre)
§ 5 – Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit schriftlicher Bestätigung.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt
- Ausschluss
- Tod
- Austritt
- Der Austritt erfolgt schriftlich mit 6-wöchiger Frist zum Quartalsende.
- Bei Beitragsrückständen kann der Ausschluss erfolgen.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten, offene Beiträge bleiben bestehen.
§ 6 – Rechte der Mitglieder
- Teilnahme am Sportbetrieb, an Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen.
- Wahl- und Stimmrecht gemäß § 16.
§ 7 – Pflichten der Mitglieder
- Zahlung von:
- Aufnahmegebühr
- Grundbeitrag
- Abteilungsbeitrag
- Aufnahmegebühr
- Beitragshöhen werden durch Mitgliederversammlung bzw. Abteilungen festgelegt.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Umlagen können durch Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben werden.
§ 8 – Beitragszahlung
- Beiträge sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig.
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
- Änderungen der Bankverbindung sind mitzuteilen.
Die Mitgliedsbeiträge gestalten sich wie folgt:
- Kinder Jugendliche 10,-€
- Kinderpauschale: 1. Kind 10 Euro 2. Kind 5 Euro 3. Kind 0 Euro
- Lehrlinge Studenten, Wehrpflichtige, Arbeitslose 10,-€
- Rentner 5,-€
- Erwachsene, im Wettkampf stehend 15,-€
- Erwachsene, nicht im Wettkampf stehend 8,-€
- Passives / Förderndes Mitglied 8,-€
Bankkontoinhaber: SV Eintracht Gransee
IBAN: DE34 1605 0000 3751 0040 08
Verwendungszweck: Spielername und Beitragszeitraum
§ 9 – Organe des Vereins
- Mitgliederversammlung
- Vorstand gemäß § 26 BGB
§ 10 – Mitgliederversammlung
- Höchstes beschlussfassendes Organ des Vereins.
- Zuständig für:
- Entlastung des Vorstandes
- Wahlen
- Satzungsänderungen
- Beitragsordnung
- Auflösung des Vereins
- Entlastung des Vorstandes
§ 11 – Durchführung der Mitgliederversammlung
- Findet einmal jährlich statt.
- Einladung mindestens 4 Wochen vorher.
- Anträge müssen fristgerecht eingereicht werden.
- Beschlussfähig unabhängig von der Teilnehmerzahl.
§ 12 – Außerordentliche Mitgliederversammlung
Wird einberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder mindestens 20 % der Mitglieder dies verlangen.
§ 13 – Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- Vorsitzende/r
- Stellvertretende/r Vorsitzende/r
- Kassenwart/in
- Vorsitzende/r
- Die Amtszeit beträgt 3 Jahre.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
§ 14 – Aufgaben des Vorstandes
- Leitung des Vereins
- Verwaltung der Finanzen
- Umsetzung der Vereinsziele
- Entscheidung über Ehrenamtspauschalen
§ 15 – Kassen- und Rechnungsprüfer
- Zwei Prüfer werden für 3 Jahre gewählt.
- Sie prüfen die Kassenführung des Vereins und der Abteilungen.
- Bericht an Vorstand und Mitgliederversammlung.
§ 16 – Stimmrecht und Wählbarkeit
- Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Stimmrecht ist persönlich auszuüben.
- Wählbarkeit:
- Vorstand: ab 18 Jahre
- Abteilungen: ab 16 Jahre
- Vorstand: ab 18 Jahre
§ 17 – Protokolle
- Alle Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren.
- Mitglieder haben Einsichtsrecht.
- Einwände sind innerhalb von 4 Wochen möglich.
§ 18 – Vereinsordnungen
- Der Verein gibt Vereinsordnungen heraus (z. B. Beitragsordnung).
- Diese sind nicht Bestandteil der Satzung.
§ 19 – Datenschutz
- Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.
- Daten werden nur für Vereinszwecke verwendet.
- Meldung an Verbände erfolgt im erforderlichen Umfang.
§ 20 – Haftung
- Haftung des Vereins und seiner Organe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Ehrenamtliche werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften freigestellt.
§ 21 – Auflösung des Vereins
- Nur durch außerordentliche Mitgliederversammlung.
- Erforderlich ist eine 2/3-Mehrheit.
- Vereinsvermögen fällt an den Kreissportbund Oberhavel e.V.
§ 22 – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Landkreis Oberhavel.
§ 23 – Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 26.11.2021 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
