Finanz- und Beitragsordnung

Der SV Eintracht Gransee verfügt über ein Vereinsvermögen, über dessen Bildung und Verwendung nach den folgenden Bestimmungen verfahren wird.


1. Einnahmen des Vereins

Der SV Eintracht Gransee e.V. trägt sich aus folgenden Einnahmen:

  • Mitgliederbeiträge
  • Aufnahmegebühren
  • Finanzielle Zuwendungen natürlicher und juristischer Personen
  • Einnahmen aus Veranstaltungen
  • Umlagen bzw. Zuschüsse

2. Aufnahmegebühr

Jeder Antragsteller hat eine Aufnahmegebühr von 10 € zu entrichten.

3. Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsart Beitrag
Kinder & Jugendliche 10 €
Kinderpauschale 1. Kind: 10 €
2. Kind: 5 €
3. Kind: beitragsfrei
Lehrlinge, Studenten, Wehrpflichtige, Arbeitslose 10 €
Rentner 5 €
Erwachsene im Wettkampfbetrieb 15 €
Erwachsene ohne Wettkampfbetrieb 8 €
Passives / Förderndes Mitglied 8 €

Die Mitgliedsbeiträge sind vierteljährlich bis zum 15. des jeweils letzten Monats des Quartals beim Schatzmeister abzurechnen. Die Mitgliedsbeiträge stellen eine Bringschuld im Sinne des BGB dar und sind ohne besondere Aufforderung zu entrichten.

Bankverbindung

Kontoinhaber: SV Eintracht Gransee
IBAN: DE34 1605 0000 3751 0040 08
Verwendungszweck: Spielername und Beitragszeitraum

4. Finanzverantwortung

Die Finanzverantwortung trägt der Vorstand, dem der Schatzmeister angehört und rechenschaftspflichtig ist.

  • Der Vorstand des SV Eintracht Gransee legt fest, zu welchen Zwecken und von welchen Personen Ausgaben aus dem Vereinsvermögen getätigt werden können. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und verwaltet die Finanzmittel.
  • Zeichnungsberechtigt für beantragte Ausgaben aus dem Vereinsvermögen sind nur der Vorsitzende bzw. der Stellvertreter des Vorsitzenden in Verbindung mit dem Schatzmeister bzw. einem weiteren Vorstandsmitglied. Ohne Zustimmung und Bekundung durch Unterschrift dürfen keine finanziellen Mittel des Vereins ausgegeben werden.
  • Die Abrechnung hat beim Schatzmeister mittels entsprechender Belege zu erfolgen. Die eingereichten Belege sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

5. Vergütung der Übungsleiter

Die jeweils tätigen Übungsleiter für den Wettkampfbetrieb erhalten eine Vergütung von maximal 100 € monatlich. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

6. Beendigung der Mitgliedschaft

Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückvergütung von bereits eingezahlten Beträgen aus dem Vermögen des SV Gransee.

7. Kassenprüfung

Die Kassenprüfung erfolgt jährlich.

Gransee, den 22. März 2025

gez.
Vereinsvorsitzender

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