Für ein sicheres, respektvolles und angenehmes Miteinander auf unserer Sportanlage bitten wir alle Besucherinnen und Besucher um die Einhaltung der folgenden Stadionordnung.
- Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, sich diszipliniert zu verhalten, Einrichtungen und Geräte sachgerecht zu nutzen und in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
- Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen.
- Motorfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Anlieger bitte Schritttempo fahren.
- Es ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude und Räume oder direkt auf die Sportflächen mitzunehmen. Es sind die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder ausgewiesenen Abstellflächen zu nutzen.
- Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Ein Mitnehmen in die Gebäude oder auf die Sportflächen ist untersagt. Vorschriften der kommunalen Hundeverordnung sind zu beachten.
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen, Schlag- und Wurfgeräten sowie Waffen ist nicht gestattet. Unter Alkoholeinfluss stehenden Personen wird der Zutritt verwehrt. Alle Getränke dürfen nur in Papp- oder Plastikbehältern verabreicht und konsumiert werden.
- Grobe Unsportlichkeiten, wie diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen, sind zu unterlassen.
- Das Anbringen von Fahnen oder Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Werbeflächen sind nicht zu verdecken.
- Verstöße gegen diese Stadionordnung können mit Stadionverbot oder nach den gültigen Rechtsvorschriften geahndet werden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.
- Den Weisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
SV Eintracht Gransee e.V.

